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Aus der aktuellen Ausgabe der GesKR

 

AUFSÄTZE



Lukas Glanzmann, Verhältnis von Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem neuen Aktienrecht

Eines der grössten Mankos der GmbH ist die mangelnde Rechtssicherheit. Auch 30 Jahre nach dem Start ihrer Popularität gibt es zur GmbH nur wenige Bundesgerichtsentscheide, während bei der AG zu den wichtigsten Fragen eine relativ gesicherte Rechtsprechung besteht.





Janine Müller, Erlässt eine Börse Verfügungen, wenn sie sanktioniert? Vom Versuch, die gestützt auf Selbstregulierung erlassenen Sanktionen einer Börse rechtlich einzuordnen

Die Rechtsnatur der gestützt auf die Selbstregulierung erlassenen Börsenreglemente ist seit jeher Umstritten; die Frage, ob es sich bei Börsenreglementen um hoheitlich erlassene Rechtssätze oder privatautonome Satzungen handelt, ist nicht von unerheblicher Relevanz, zumal im Fall der Qualifikation als hoheitlich erlassene Rechtssätze bestimmte Vorschriften des Kotierungsreglements Grundlage für privatrechtliche Schadenersatzforderungen darstellen können, soweit ihnen denn Schutznormqualität eingeräumt wird.




Christoph von Bülow / Fabrizio Wyss, Das Verbot wesentlicher Einflussnahme auf dem Prüfstand – Kollektivanlagen im Spannungsfeld zwischen dem Ruf nach mehr Aktionärsaktivismus und der Wahrung ihres passiven Anlagecharakters

In diesem Beitrag soll insbesondere auf den Ursprung, die Entwicklung und die Auslegungsschwierigkeiten des Verbotes der wesentlichen Einflussnahme in der Schweiz und der EU eingegangen werden. Die Autoren vertreten die Auffassung, dass der Verordnungsgeber die offenen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit Art. 84 KKV dringend klären sollte. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil beaufsichtigte Finanzmarktteilnehmende gerichtliche Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden nach Möglichkeit vermeiden, was zur Folge hat, dass eine richterliche Klärung der offenen Rechtsfragen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen wird.




DEAL WATCH



Urs Schenker / Johannes Leudolph / Yannis Schneiter, Wirecard – Finanzbetrug und Ansprüche der Aktionäre

2020 meldete Wirecard Insolvenz an weil flüssige Mittel, welche in Höhe von EUR 1.9 Mia. in der Bilanz ausgewiesen wurden, nicht existierten. Dieser Fall wirft verschiedene Fragen auf: Wie konnte ein derartig massiver Bilanzbetrug während vieler Jahre unentdeckt bleiben? Gegen wen können die Geschädigten Schadenersatzforderungen stellen? Antworten möchten vor allem Aktionäre, die in der Phase des Aufschwungs der Gesellschaft im Vertrauen auf die steigenden Gewinne und die solide Bilanz der Gesellschaft Aktien erworben und ihre gesamte Investition verloren haben.



KURZBEITRÄGE



Valentin Jentsch / Nadine Keller, Zur Zulässigkeit von Beschleunigungsklauseln (acceerated vesting) im Hinblick auf das Verbot von Abgangsentschädigungen

Bei aufgeschobenen Vergütungen der Geschäftsleitung, die leistungsbezogenen Bedingungen unterliegen, welche sich ausschliesslich nach Marktbedingungen richten, sollte mit der vorzeitigen Auszahlung aufgrund einer Beschleunigungsklausel zugewartet werden, bis die entsprechenden Marktbedingungen erfüllt sind. Andernfalls läuft man Gefahr, dass die Vergütung als unzulässige Abgangsentschädigung qualifiziert.



Fabio Babey / Nguyen Hoang, Geldwäscherei und Compliance: Aktuelle Entwicklungen

In diesem Beitrag wird zunächst summarisch der rechtliche Kontext dargelegt, bevor auf die zentralen Compliance-Anforderungen nach der erfolgten GwG-Revision, Melde- und KYC-Compliance eingegangen wird. Sodann werden die aktuell bestehenden Compliance Herausforderungen – Kryptowährungen, RegTech, Beneficial Ownership und ausländische PEP – mit Lösungsansätzen dargelegt.



Adrian König, Décharge und Corporate Governance

Der Autor hält fest, dass es sich im Kontext des bestellten Organs i.w.S. regelmässig um einen Punkt handelt, dem in der Praxis bis anhin wohl oft nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gerade aufgrund der informationellen Divergenz zwischen der AG und ihren Aktionären, die sich im Einzelfall variierend, in einem mehr oder weniger erheblichen Ausmass, manifestieren kann, scheint es ihm unerlässlich, einen Blick über den fachlichen Tellerrand zu wagen und interdisziplinäre Ansätze zu berücksichtigen.



Alexander Salamon, Auslegung von Versicherungsaufsichtsrechtlichen Normen

Der Aufbau dieses Beitrags folgt inhaltlich den vier klassischen Auslegungselementen: der Gleichwertigkeitaller Amtssprachen als einem Punkt der sprachlichgrammatikalischen Auslegung, den Massnahmen bei Insolvenzgefahr in der Systematik des VAG und des BankG als ein Beispiel für eine Erkenntnis aus der systematischen Auslegung, den Besonderheiten mit Bezug auf die Entstehungsgeschichte als Hinweis auf die Auslegung in historischer Hinsicht und dem Zweck des VAG im Bereich der teleologischen Auslegung.



Thomas Nagel / Alexander Eichhorn, Single Family Offices

In diesem Aufsatz wird die Anwendbarkeit der Schweizer Finanzmarktgesetze auf Single Family Offices unter Einbezug der juristischen Lehre und der aktuellsten FINMA-Praxis untersucht. Dabei werden die rechtlichenHerausforderungen und Abgrenzungsfragen beleuchtet. Zudem wird ein kritischer Blick auf die neue Vernehmlassungsvorlage zum Transparenzregister und zum neuen GwG geworfen, die am 30. August 2023 publiziertwurde.