Aus der aktuellen Ausgabe der GesKR
AUFSÄTZE
![]() | Rolf Watter / Florian Schweighofer, Die Durchführung einer hybriden Generalversammlung in der PraxisNachdem nun wenige börsenkotierte Gesellschaften erste Erfahrungen mit der Durchführung von Generalversammlungen mit elektronischen Mitteln gesammelt haben, wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob die in der Theorie oft gepriesenen neuen Möglichkeiten auch breite Unterstützung in der Praxis finden. | ![]() |
![]() | Thomas Jutzi / Luca Yousef, Die Wiederholung hybrider und virtueller Generalversammlungen nach Art. 701f ORGerade bei der Einführung neuer Institutionen, wie etwa der hybriden und virtuellen Generalversammlung, ist es unerlässlich, klare Rechtsbehelfe vorzusehen, die angerufen werden können, sollte es zu Unregelmässigkeiten kommen. Trotz der umstrittenen Rechtslage in der Lehre sind Generalversammlungsbeschlüsse, die unter Vorhandensein von technischen Problemen getroffen wurden, nach Ansicht der Autoren anfechtbar und nicht etwa nichtig. | ![]() |
![]() | Yusuf Sume / Miro Witzig, Ende der Credit Suisse: Gesetzesrevisionen am Horizont? Senior Managers Regime, Bussen, Temporary Public OwnershipDie Ereignisse rund um die CS sind insofern aussergewöhnlich, weil die Bank Abflüsse von Kundengeldern verzeichnete («Bank Run»), die in ihrem Ausmass sowie in ihrer Geschwindigkeit global und historisch einmalig waren. Dieser Extremfall führte denn auch dazu, dass in den vergangenen Wochen sowohl über eine Erweiterung der Instrumentarien der FINMA wie auch über die Wirksamkeit der «Too big to fail»-Regulierung viel diskutiert wurde. Diese Themen stehen im Fokus des Beitrags. | ![]() |
![]() | Dominique Jakob / Claude Humbel, Foundation Governance in Anlagestiftungen – Unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der AnlegervertreterWährend die Anlegerversammlung die Stiftungsräte wählt und diese mithin gleichsam als Vertreter der Anleger fungieren, sind Anlegervertreter im engeren Sinne jene Vertreter, die eine spezifische Anlegergruppe im Stiftungsrat vertreten. | ![]() |
Fabio Andreotti / Stephan Zimmermann / Florian Prantl, Custodial Staking – Eine Einordnung in das Schweizer FinanzmarktrechtWährend Konzepte wie Staking Rewards und Lockups auf den ersten Blick eine Analogie zu Zinszahlungen auf Publikumseinlagen nahelegen mögen, halten solche Analogiebildungen jedoch einer näheren Betrachtung der technologischen und wirtschaftlichen Grundlagen des Stakings nicht Stand. Dieser Beitrag nimmt sich einer solchen Einordnung an. | ||
![]() | Laura Studhalter / Thimo Wittkämper, Die Umsetzung von Verantwortungseigentum in der Schweiz – Überblick – Möglichkeiten – GrenzenDem Wandel in der Wirtschaft hin zu mehr Verantwortung und Sinnhaftigkeit folgend werden Stimmen nach alternativen Unternehmensformen immer lauter. Bisher vornehmlich in Deutschland wird beispielsweise die Einführung einer neuen Rechtsformvariante für Unternehmen in sog. «Verantwortungseigentum» (oder auch Steward-Ownership) diskutiert; eine besondere Form des Eigentums an Unternehmen, welche den Eigentümer*innen des Unternehmens auf Zeit gehaltene Stimmrechte ohne Gewinnbeteiligung verleiht. | ![]() |
DEAL WATCH
Frank Gerhard, Ein Superstar-CEO, ein Rockstar und eine schreckliche Transaktion – Hauptsache der Verwaltungsrat entscheidet in einem einwandfreien, auf einer angemessenen Informationsbasis beruhenden und von Interessenkonflikten freien Entscheidprozess … oder muss der Entscheid auch noch vertretbar sein?In diesem Aufsatz geht es um einen Superstar-CEO, einen Rockstar und eine schreckliche Transaktion bzw. deren Behandlung durch den Verwaltungsrat der übernehmenden Gesellschaft und wie diese explosive Mischung schliesslich vom Delaware Court of Chancery beurteilt wurde. Das Urteil macht deutlich, wie hoch die Messlatte für die Feststellung liegt, dass ein uneigennütziges und unabhängiges Verwaltungsratsmitglied bösgläubig gehandelt hat. |
KURZBEITRÄGE
Hannes F. Baumgartner, Verdachtsprüfung bezüglich Kinderarbeit – Ausgewählte Praxisfragen im Zusammenhang mit Art. 5 VSoTrDer Autor zeigt auf, dass die gesamte Lieferkette eines Unternehmens im Fokus einer Prüfung bzgl. eines begründeten Verdachts auf Kinderarbeit sein kann. Eine effektive Verdachtsprüfung ist in Abkehr vom Wortlaut allerdings nur dann erforderlich, wenn effektiv ein Risiko für den Einsatz von Kinderarbeit besteht. Bzgl. indirekten Lieferketten ist zusätzlich erforderlich, dass bezogene Produkte oder Dienstleistungen einen gewissen Wertschöpfungsanteil am angebotenen Produkt bzw. an der angebotenen Dienstleistung haben. | ||
Ronald Kogens / Oliver Blum, Herausforderungen bei der Übertragung von als Registerwertrechte ausgegebenen nicht börsenkotierten NamenaktienWill eine Gesellschaft von der Vinkulierung Gebrauch machen und gleichzeitig die Vorteile des neuen Instruments der Registerwertrechte bewahren, so kann sie durch entsprechende Formulierungen in der Registrierungsvereinbarung sicherstellen, dass jede Übertragung auch ohne sofortige Genehmigung durch die Gesellschaft schlussendlich Gültigkeit erlangen kann, ohne dabei die Vorteile der Vinkulierung aus der Hand zu geben. |