• GesKR_04/2022
GesKR_04/20220

Aus der aktuellen Ausgabe der GesKR

 

AUFSÄTZE



Fabiano Menghini / Noémie Ammann Lex Koller in M&A-Transaktionen

Zur Beurteilung, ob bewilligungspflichtige Grundstücke im Sinne der Lex Koller vorliegen, gilt es im Rahmen der rechtlichen Due Diligence-Prüfung die vorhandenen Grundstücke des Targets nach ihrem Nutzungszweck zu untersuchen. Ferner gilt es zu prüfen, ob resp. in welchem Umfang Wohnanteile und/oder Landreserven bestehen. Das Ersuchen um eine Nichtunterstellungsverfügung ist empfohlen, wenn der Nutzungszweck des Grundstücks nicht von vornherein erkennbar sowie wenn die Betriebsnotwendigkeit der Wohnanteile nicht eindeutig ist.





Alain Girard / Dusan Ivanovic / Martin Sennrich Das Kleinbankenregime - Proportionalität in der Aufsicht, «Swiss Made»

Das Kleinbankenregime markiert einen Meilenstein in der Schweizer Bankregulierung. Es ist seit geraumer Zeit die erste Erleichterung oder – präziser – Deregulierung für Banken und Wertpapierhäuser. Das Kleinbankenregime bringt eine Komplexitätsreduktion und ist nur ein Privileg solider Institute. Diese sollen von weniger komplexen, aber dennoch aussagekräftigen Regulierungen profitieren.



Simon Schären Reverse Solicitation

Mit diesem Beitrag soll der Versuch unternommen werden, die konzeptionellen Konturen der reverse solicitation zu festigen und dadurch zur Klärung offener Fragen beizutragen. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, welche dogmatische Funktion der reverse solicitation zukommt und inwiefern sich die besondere aufsichtsrechtliche Einordnung des Konzepts rechtfertigt. Der Schwerpunkt der Abhandlung liegt auf den Angebotstatbeständen des FILDEG und KAG sowie auf der Regulierung der Finanzdienstleistungs-erbringung gemäss FIDLEG.



Thomas Jutzi / Ksenia Wess Der Vertriebsvertrag für kollektive Kapitalanlagen unter dem FIDLEG

Bislang war der Abschluss eines schriftlichen Vertriebsvertrags eine der Bewilligungsvoraussetzungen für Vertriebsträger und war funktionell darauf gerichtet, die Verhaltenspflichten beim Vertrieb, die weitgehend in der Selbstregulierung enthalten waren, aufsichtsrechtlich durchzusetzen. Mit weitgehender Regulierung des «Vertriebs» (als Angebot/Finanzdienstleistung/Werbung) einschliesslich der Verankerung damit verbundener Pflichten auf Gesetzesstufe ist die bisherige aufsichtsrechtliche Funktion des Vertriebsvertrags obsolet geworden.





KURZBEITRÄGE



Joachim Frick Risikobasierte Versicherungsaufsicht

Mit Schlussabstimmung vom 18. März 2022 hat das Parlament die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Für Versicherer und versicherungsnahe (InsurTech-)Gesellschaften lohnt es sich, im Hinblick auf das neue Recht zu prüfen, ob sie mit ihrem aktuellen oder künftigen Geschäftsmodell von Aufsichtserleichterungen profitieren könnten.



Andri Abbühl Konkurrenzverbot bei Kollektivgesellschaften

Das Konkurrenzverbot bei Kollektivgesellschaften (KlG) regelt eigens Art. 561 OR. Die Lehre ist jedoch der Ansicht, dass sich Kollektivgesellschafter daneben auch an das allgemeine «Konkurrenzverbot» gemäss Art. 536 OR halten müssen. Dieser Beitrag zeigt auf, dass die Lehre das Zusammenspiel der beiden Normen und das für die Kollektivgesellschafter geltende Konkurrenzverbot nur unzureichend darstellt, und kommt zum Schluss, dass Art. 561 OR das Konkurrenzverbot für die kaufmännische KlG abschliessend regelt.



Reto Schiltknecht Übersicht über die Liquiditätsgesetzgebung für Banken – zugleich ein Beitrag zur revidierten Liquiditätsverordnung

Die neuen Bestimmungen der Liquiditätsverordnung leisten einen wichtigen Beitrag zur Resilienz der systemrelevanten Banken und damit auch zur Verbesserung der Stabilität des schweizerischen Bankensystems insgesamt. Mit der Revision der Liquiditätsverordnung konnte eine der letzten Lücken in der «Too-big-to-fail»-Gesetzgebung geschlossen werden.