David Oser und Hans-Ueli Vogt zur Ausschüttung von Agio nach geltendem und künftigem Aktienrecht
"Aufgrund der Unternehmenssteuerreform II können Gesellschaften Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse, die von den Inhabern von Beteiligungsrechten nach dem 31. Dezember 1996 geleistet worden sind, einkommens- und verrechnungssteuerfrei an die Gesellschafter zurückzahlen (sog. Kapitaleinlageprinzip). Zu diesen Kapitaleinlagen gehört namentlich Agio, also "ein bei der Ausgabe von Aktien nach Deckung der Ausgabekosten über den Nennwert hinaus erzielter Mehrerlös". Trotz der grossen Bedeutung von Agio-Ausschüttungen sind die aktienrechtlichen Grundlagen einer solchen Kapitalrückzahlung an die Aktionäre bis heute umstritten. Es ist darum angezeigt, diese Grundlagen zu untersuchen und dabei vor allem zwei Fragen zu beantworten: Darf Agio an die Aktionäre ausgeschüttet werden? Wenn ja, in welchem Verfahren hat dies zu geschehen?"