Hinweise für Autor:innen

Vorgehen

Sie gedenken, einen Beitrag in der GesKR zu veröffentlichen? Hier finden Sie die Leitplanken, welche für das Verfassen Ihres Artikels zur Publikation in der jeweiligen Rubrik der GesKR zu beachten sind:

1. Abgabetermine für Manuskripte

  • GesKR-Ausgabe 1 (erscheint Ende März): 12. Januar
  • GesKR-Ausgabe 2 (erscheint Ende Juni): 12. April
  • GesKR-Ausgabe 3 (erscheint Ende September) : 12. Juli
  • GesKR-Ausgabe 4 (erscheint Ende Dezember) : 12. Oktober
Jedes Manuskript wird von der Schriftleitung nach Abgabe geprüft und kann abgewiesen oder zur Verbesserung an den/die Autor:in zurückgewiesen werden. Es besteht auch bei rechtzeitiger Einreichung im Voraus keine Gewähr, dass ein Beitrag veröffentlicht wird.

2. GesKR Formatvorlagen

Die Autor:innen werden gebeten, für die Erstellung der GesKR-Beiträge die entsprechenden Formatvorlagen zu benützen. Diese stehen nachfolgend zum Download bereit.

  Formale Anforderungen, inklusive Zitierrichtlinie

  Format-Vorlage für Texterfassung (Rubrik "Standard")

  Format-Vorlage für Texterfassung (Rubrik "Dissertationen")

  Format-Vorlage für Texterfassung (Rubrik "Entscheidbesprechungen")

3. Portraitfoto

Autor:innen, welche in den Rubriken "Counsel's Page" oder "Aufsätze" publizieren, bitten wir, dem zuständigen Schriftleiter unaufgefordert per E-Mail ein elektronisches Portrait-Foto in hohem Auflösungsgrad (mindestens 390x480px) zuzustellen.

4. Zustellung von Autorenexemplaren und Sonderdrucken

Für jeden Beitrag erhalten Autor:innen gratis fünf Exemplare der GesKR. Alle Autor:innen erhalten zudem eine PDF-Datei ihres Beitrags. Zusätzliche Autor:innenexemplare können zum Preis von CHF 6/ Exemplar und Sonderdrucke (Mindestbestellmenge 20 Exemplare) eines Artikels für CHF 8/ Exemplar erworben werden. Die Bestellung zum Sonderpreis hat spätestens bis zur Erteilung des "Gut-zum-Druck" des betreffenden Beitrags zu erfolgen. Nach Erteilung des "Gut-zum-Druck" können keine Sonderdrucke mehr bestellt werden. Damit die Ausgaben und Sonderdrucke zugestellt werden können, bitten wir alle Autor:innen, der Schriftleitungsassistenz jan.pflug@dike.ch unaufgefordert die gewünschte Zustelladresse mitzuteilen.

5. Welche Rechte treten Sie mit der Veröffentlichung in der GesKR dem Dike Verlag ab?

Mit der Veröffentlichung Ihres Beitrags in der GesKR treten Sie der Dike Verlag AG folgende Rechte ab:

  • Das Recht zur honorarfreien Veröffentlichung des Texts in der GesKR. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Text erst nach Ablauf von 6 Monaten seit Erscheinen der gedruckten Zeitschrift – unter Angabe der Erstveröffentlichung in der GesKR – anderweitig publizieren dürfen.Die Publikation auf der eigenen Homepage des/der Autor:in – unter Angabe der Erstveröffentlichung in der GesKR – ist sofort mit Erscheinen des Textes in der GesKR frei. Die Publikation des gesamten Beitrages auf LinkedIn oder Posts mit einem Link auf die eigene Homepage  des/der Autor:in, wo der Artikel heruntergeladen werden kann, sind nicht zulässig; auf LinkedIn darf einzig die erste Seite des Beitrages hochgeladen werden.
  • Das Recht zur Wiederverwertung des in der GesKR publizierten Texts durch den Verlag (in elektronischer oder analoger Form, z.B. im Zusammenhang mit Nachdrucken der Zeitschrift oder Veröffentlichung im Internet oder in anderen elektronischen oder gedruckten Versionen).
  • Das Recht zur Vervielfältigung (Entgelt für Kopien bei der Pro Litteris).
6. Kontaktangaben

Bei Fragen oder Bemerkungen bitten wir Sie, die Schriftleitung zu kontaktieren: schriftleitung@geskr.ch  

Die Rubriken in der GesKR

Counsel's Page
In dieser Rubrik kommen erfahrene Chefjurist:innen renommierter Schweizer Unternehmen zu Wort und schildern ihre Sichtweise betreffend für sie relevante Themenkreise und rechtliche Entwicklungen. Die Beiträge sollten sich im Bereich zwischen 4 und 6 Word-Seiten bewegen.

Regulator's Page
In dieser Rubrik berichten Behördenvertreter über aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht aus ihrer Sicht. Die Beiträge sollten sich im Rahmen zwischen 4 und 6 Word-Seiten bewegen.

Aufsätze
Diese Rubrik ist der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Themen aus dem Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts gewidmet. Die Beiträge sollten maximal 30 Word-Seiten umfassen.

Kurzbeiträge
Diese Rubrik bietet einerseits ein Forum für die Veröffentlichung kurzer und praxisbezogener Erfahrungsberichte oder Hinweise zu aktuellen Problemen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Andererseits sind auch wissenschaftliche Auseinandersetzungen zu einem spezifischen und stark eingegrenzten Thema mit einem entsprechenden Nachweisapparat erwünscht. Der Schwerpunkt beider Arten von Kurzbeiträgen liegt aber auf dem konkreten Nutzen für die Praxis. Die Beiträge in dieser Rubrik sollten sich im Umfang von 2 bis 15 Word-Seiten bewegen.

Deal Watch
Kürzlich abgeschlossene oder noch laufende Transaktionen und deren Strukturen werden in dieser Rubrik aus rechtlicher Sicht beleuchtet und erläutert. Beiträge sollten sich zwischen 2 und 15 Word-Seiten bewegen.

Entscheidbesprechungen
Zum einen finden in dieser Rubrik klassische Entscheidbesprechungen Platz, welche den Fokus auf eine kritische Auseinandersetzung mit dem besprochenen Entscheid legen. Zum anderen werden in dieser Sparte aber auch formalisierte Entscheidbesprechungen erscheinen, welche insbesondere die praktischen Auswirkungen eines Entscheids darlegen. Umfangmässig sollten sich Entscheidbesprechungen im Bereich von 2 bis 15 Word-Seiten bewegen.

Aktuelle Rechtsprechung
In dieser Rubrik werden aktuelle Entscheide aus dem Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts in zusammengefasster Form systematisiert und somit leserfreundlich dargestellt.

Dissertationen
In einem formalisierten Rahmen werden in dieser Rubrik Gegenstand und wichtigste Thesen neuer Dissertationen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht von ihren jeweiligen Verfasser:innen in aller Kürze vorgestellt.

SIX Swiss Exchange
In zusammengefasster Form werden hier die Mitteilungen und Publikationen der SIX Swiss Exchange dargestellt und so ein guter Überblick über die Tätigkeit dieser Institution ermöglicht.

Eidgenössiche Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Geordnet nach den jeweiligen Beaufsichtigten werden die aktuellen Informationen der FINMA in prägnanter Form dargestellt.

Übernahmekommission (UEK)
Verfügungen der UEK werden zusammengefasst und systematisiert publiziert. Zusätzlich werden auch die Mitteilungen der UEK veröffentlicht.

Rechtsetzungs- und Regulierungsvorhaben
Um den Überblick über die zahlreichen Rechtsetzungs- und Regulierungsvorhaben zu wahren, werden in dieser Rubrik jeweils Gegenstand, Verlauf sowie der aktuelle Stand von Rechtsetzungs- und Regulierungsvorhaben übersichtlich dargestellt.

Literaturübersicht
In dieser Rubrik wird aktuelle Literatur aus dem Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts systematisiert und somit leserfreundlich dargestellt. Um eine möglichst umfassende Literaturübersicht zu erhalten, werden ca. 50 schweizerische und ausländische Zeitschriften sowie die Publikationen der Schweizer Verlagshäuser erfasst.