• GesKR 01/2011
  • Einzelheft «Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen»

  • Dike Verlag
  • Zürich/St. Gallen 2011
  • 128 Seiten, broschiert
  • Publikationsart: Zeitschrift
  • Sprache: Deutsch, Englisch, Französisch
  • Verfügbarkeit:  lieferbar

Preis: CHF 98.00

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Counsel's Page
Kurer Peter: Lawyers in the Business Environment: Part of it or Exiles Singing from a Distant Place?. 1 - 7

Aufsätze
Böckli Peter: Aktienrechtsrevision: Die Zwangsjacke wird enger geschnürt. 8 - 13
Watter Rolf/Pöschel Ines: Neinsager und Nichtstimmer: ihre aktienrechtliche Verantwortlichkeit. 14 - 19
Mauerhofer Marc André: Gültigkeit statutarischer Schieds- und Gerichtsstandsklauseln. 20 - 29
Raimondi Christophe H. L.: Praxis zum Finanzmarktaufsichtsrecht. 30 - 43

Kurzbeiträge
Devun Turner Laurence: L’impact des sanctions financières internationales sur le trafic des paiements bancaires. 44 - 55
Schmid Marco: Qualifikation des vereinfachten Prospekts nach Art. 5 KAG. 56 - 65
Hänni Lucas: Fiduciary Duty of a Shareholder’s Representative in the Board of Directors of a Swiss Listed Company. 66 - 72

Deal Watch
Tschäni Rudolf: Käfer und Heuschrecken: Terra Firma gegen Citigroup. 73 - 75

Entscheidbesprechungen
Bohrer Andreas: «Mission Impossible» im Kollektivanlagenrecht – Die Abgrenzung von kollektiven Kapitalanlagen und operativen Gesellschaften. 76 - 80
Vischer Markus: Unternehmensübertragungsvertrag. 81 - 87

Entscheidübersicht
Dissertationen
SIX Swiss Exchange
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Übernahmekommission (UEK)
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision
Rechtsetzungs- und Regulierungsvorhaben
Literaturübersicht




Counsel's Page

Peter Kurer

Peter Kurer on Lawyers in the Business Environment: Part of it or Exiles Singing from a Distant Place?

«What can a lawyer do to be successful in a business environment? It is the author’s opinion that she or he should try, within the boundaries of professionalism, to blend seamlessly into the modern business environment. A lawyer should not behave as if she or he lives on a different planet, in his or her own world. This seamless blending requires two things: first, meeting the expectations of the client and second, developing a style which fits into the business environment.»

Aufsätze

Peter Böckli

Peter Böckli zur Aktienrechtsrevision: Die Zwangsjacke wird enger geschnürt

«Eine Besonderheit des Schweizer Aktienrechts war es bisher, dass innerhalb des Stahlgerüstes der zwingenden Bestimmungen ein erstaunlich grosser Flexibilitätsbereich ausgespart blieb. Diese unbestreitbare Tatsache hat im Schlagwort der «Gestaltungsfreiheit des Schweizer Aktienrechts» ihren Niederschlag gefunden – ein gern gebrauchter Topos des Selbstlobs in unserem sonst so selbstkritischen Land. Allein, um die Zukunft unseres Selbstlobes ist es wegen der laufenden Aktienrechtsrevision nicht mehr so gut bestellt. Heute gibt es vielmehr eine fatale Tendenz, zwingend anzuordnen, was der freien Gestaltung der einzelnen Aktiengesellschaften zu überlassen wäre, und umgekehrt, offen zu lassen, was geregelt sein müsste.»

Rolf Watter

Rolf Watter und Ines Pöschel über Neinsager und Nicht-stimmer: ihre aktienrechtliche Verantwortlichkeit

«Anlass zu diesem Aufsatz gaben konkrete praktische Fälle, in denen sich etwa die Frage stellte, ob eine wegen Mutter-schaftsurlaub an Sitzungen des Verwaltungsrates verhinderte Verwaltungsrätin für einen während ihrer Abwesenheit gefassten Beschluss haftbar gemacht werden könne, oder diejenige, ob der Verwaltungsratspräsident einer kotierten Gesellschaft, der die Übernahme «seiner» Gesellschaft initiierte, einer möglichen Haftung aus einer falschen Empfehlung an die Aktionäre, das Angebot anzunehmen, ausweichen kann, indem er einen Interessenkonflikt geltend macht und an der fraglichen Abstimmung über den Verwaltungsratsbericht gar nicht teilnimmt.»

Ines Pöschel
Marc André Mauerhofer

Marc André Mauerhofer über die Gültigkeit statutarischer Gerichtsstandsklauseln

«Wirkt eine statutarische Gerichtsstandsklausel als einseitige Anordnung für Gesellschafter und Organpersonen qua Gesellschaftsrecht? Oder ist vielmehr deren Zustimmung erforderlich – womit die Klausel nur gestützt auf eine vertragliche Vereinbarung gilt? Diese Grundfrage der Schieds- und Gerichtsstandsklauseln in den Statuten juristischer Personen erlangt durch die Ablösung des Konkordats über die Schiedsgerichtsbarkeit (KSG) per 1. Januar 2011 neue Aktualität: Art. 6 Abs. 2 KSG sah vor, dass sich die Zustimmung zu einer statutarischen Schiedsklausel auch aus der schriftlichen Erklärung des Beitritts zu einer juristischen Person ergeben konnte, sofern diese Erklärung ausdrücklich auf die in den Statuten enthaltene Schiedsklausel Bezug nahm. In der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) fehlt eine solche Bestimmung. Bedeutet dies, dass eine Zustimmung nicht mehr erforderlich ist und statutarische Schiedsklauseln im Binnenverhältnis ohne Weiteres gelten?»

Christophe H. L. Raimondi

Christophe H. L. Raimondi über die Praxis zum Finanzmarktaufsichtsrecht – November 2009 bis November 2010

«Die Schnelllebigkeit des Finanzmarktes generiert durch innovative Produkte und kreative Marktteilnehmer immer wieder neue Situationen, welche eine stetige Anpassung resp. Erweiterung der geltenden Interpretation finanzmarktrechtlicher Rahmenbedingungen erfordern. Zudem kommen die Finanzmarktgesetze vermehrt bloss in der Form einer Rahmengesetzgebung daher, welche die Konkretisierung unter anderem der jeweiligen Aufsichtsbehörde überlässt. In diesem Zusammenhang kommt der aktuellen Praxis der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA), wie auch des Bundesverwaltungs- und des Bundesgerichts eine immer wichtigere Rolle zu.»