• GesKR 03/2013
  • Einzelheft «Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen»

  • Dike Verlag
  • Zürich/St. Gallen 2013
  • 139 Seiten, broschiert
  • Publikationsart: Zeitschrift
  • Sprache: Deutsch, Französisch, Englisch
  • Verfügbarkeit:  lieferbar

Preis: CHF 98.00

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COUNSEL’S PAGE
Felix R. Ehrat, Persönliche Gedanken zu einem Seitenwechsel

AUFSÄTZE
Wolfgang Wohlers, Die neue Insiderstrafnorm
Madeleine Simonek / Oliver Triebold, Akquisitionsstrukturierung bei «Leveraged Buy-outs (LBO)»
Mirjam Eggen / Rupert Schaefer, Regulierung grenzüberschreitender Tätigkeiten im Finanzmarktrecht
Peter Hettich, Finanzierungsquellen für KMU im Zeitalter von Crowdfunding

KURZBEITRÄGE
Stephan Werlen / Thomas M. Mannsdorfer, Versicherung von Transaktionsrisiken

DEAL WATCH
Daniel Daeniker, Novartis und der indische Supreme Court

ENTSCHEIDBESPRECHUNGEN
Alexandre Richa / David Raedler, Le caractère accessoire du bonus
Nicolas Facincani / Dominic Wyss, Anfechtung von GV-Beschlüssen und Wirkungen des Entlastungsbeschlusses
Alexander Nikitine, Verletzung der Meldepflicht (Art. 20 BEHG) und der bankenrechtlichen Gewährspflicht
Seraina Grünewald, Parteistellung im aufsichtsrechtlichen Verfahren der FINMA




Counsel's Page

Ehrat Felix

Felix R. Ehrat über seine persönlichen Gedanken zu seinem Seitenwechsel

«Juristische Laufbahnen können faszinierend sein. So möchte ich kein Jahr meiner anwaltlichen Laufbahn missen, die mir so viele wertvolle Erfahrungen im persönlichen und beruflichen Bereich beschert hat. Meine jetzige Tätigkeit in einem globalen Unternehmen wäre ohne diese Erfahrungen nicht möglich; sie führt jetzt zu herausfordernden Einblicken in eine in erheblichem Masse unterschiedliche Welt.»

 

Aufsätze

Wolfgang Wohlers

Wolfgang Wohlers über die neue Insiderstrafnorm

«Die mit dem neuen Recht einhergehende Ausdehnung des Täterkreises soll den schweizerischen Insidertatbestand an die international üblichen Standards anpassen. Dies ist ganz zweifelfrei gelungen: das neue Recht entspricht insbesondere den Vorgaben, die durch die Marktmissbrauchsrichtlinie für die Mitgliedsstaaten der EU verbindlich gesetzt sind. Vorwürfe, die Schweiz bleibe hinter den weltweit akzeptierten Standards zurück, sind damit – jedenfalls, was den Straftatbestand des Insiderhandels angeht – für die Zukunft nicht mehr zu erwarten.»

 
Madeleine Simonek

Madeleine Simonek und Oliver Triebold über die Akquisitionsstrukturierung bei «Leveraged Buy-outs (LBO)»

«Es besteht folglich keine Rechtsgrundlage, entgegen den geltenden Steuergesetzen, die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen nach Fusion der Erwerbs- mit der Zielgesellschaft zu verweigern. Die gängige Praxis derjenigen Steuerbehörden der Schweiz, die in solchen Konstellationen mit einem pauschalen Verweis auf die Steuerumgehung den Schuldzinsabzug nicht zulassen, ist gesetzeswidrig und muss aufgegeben werden.»

Oliver Triebold
Mirjam Eggen

Mirjam Eggen und Rupert Schaefer über die Regulierung grenzüberschreitender Tätigkeiten im Finanzmarktrecht

«Für Schweizer Finanzdienstleister wäre die Einführung einer Drittstaatenregelung in MiFID mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Insbesondere soll es neu nicht mehr den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen sein, die Voraussetzungen für den Marktzugang von ausländischen Finanzdienstleistern zu regeln. Weiter könnte das grenzüberschreitende Geschäft an Kleinkunden und professionelle Anleger nur noch mit Errichtung einer Zweigniederlassung in der EU durchgeführt werden.»

Rupert Schaefer
Peter Hettich

Peter Hettich über Finanzierungsquellen für KMU im Zeitalter von Crowdfunding

«Der Blick auf die vom Finanzsystem zu erfüllenden Funktionen für die Wirtschaft legt nahe, den Anlegern und den KMU alternative Zugänge zum Kapitalmarkt zu eröffnen. Einen innovativen und zugleich «demokratischen» Zugang zu Anlagemöglichkeiten und Fremdkapital bietet Crowdfunding. Crowdfunding ermöglicht den Unternehmen eine Finanzierung durch Nicht-Banken. Das Risiko für den Anleger bleibt aufgrund der kleinen jeweils investierten Summen begrenzt. Die regulatorischen Rahmenbedingungen setzen Crowdfunding aber enge Grenzen, da sie den Plattformbetreibern und Emittenten ein Regime auferlegen, das grössere Investitionen und Akteure (grosse Emittenten, Banken, etc.) im Blick hat.»