• GesKR 04/2013
  • Einzelheft «Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen»

  • Dike Verlag
  • Zürich/St. Gallen 2013
  • 160 Seiten, broschiert
  • Publikationsart: Zeitschrift
  • Sprache: Deutsch, Französisch, Englisch
  • Verfügbarkeit:  lieferbar

Preis: CHF 98.00

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REGULATORS’S PAGE
Urs Zulauf, Take it or leave it? – Vom Umgang einer Aufsichtsbehörde mit ihren eigenen Rechtsrisiken

AUFSÄTZE
Ralph Malacrida / Till Spillmann, Corporate Governance im Interregnum
Holger Fleischer, Die Auslegung von Gesellschaftsstatuten: Rechtsstand in der Schweiz und rechtsvergleichende Perspektiven
Sonja Pflaum / Wolfgang Wohlers, Kurs- und Marktmanipulation
Christoph B. Bühler, Zwingendes Aktienrecht: Rechtfertigungsgründe und Alternativen
Stefan Knobloch, Joint Ventures: Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

KURZBEITRÄGE
Olivier Hari / Hubert Gmünder, Das neue Sanierungsrecht
Philipp Fischer / Peter Ling, Publicité évènementielle et réseaux sociaux – perspectives réglementaires suisses

DEAL WATCH
Urs Schenker, Konsolidierung in der europäischen Telekomindustrie KPN, E-Plus und Telefónica im Brennpunkt

ENTSCHEIDBESPRECHUNGEN
Daniel Jenny, Anspruch auf Einsetzung eines Sonderprüfers nach Art. 697b OR




Regulators's Page

Zulauf Urs

Urs Zulauf über Take it or leave it? – Vom Umgang einer Aufsichtsbehörde mit ihren eigenen Rechtsrisiken

«Die Aufsichtsbehörde darf, soll und muss sogar bei ihrer Aufsichtstätigkeit Rechtsrisiken übernehmen. Das kann auch bedeuten, die Beaufsichtigten im öffentlichen Interesse des Finanzplatzes beim Tragen von Rechtsrisiken zu unterstützen, wenn sie die Risiken besser als die Beaufsichtigten tragen kann.»

 

Aufsätze

Ralph Malacrida

Ralph Malacrida und Till Spillmann über Corporate Governance im Interregnum

«Nachdem für den Gesetzgeber auf gesellschaftsrechtlicher Ebene durch den Erlass der VegüV Zeit gewonnen wurde, damit dieser den Gesetzgebungsprozess in Gang bringen und die neue Verfassungsbestimmung auf Gesetzesebene umsetzen kann, haben sich die betroffenen Schweizer Publikumsgesellschaften praktisch ohne Vorbereitungszeit mit einem Interregnum im Bereich der Corporate Governance zurechtzufinden, welches mit dem Inkrafttreten der VegüV beginnt.»

Till Spillmann
Holger Fleischer

Holger Fleischer über die Auslegung von Gesellschaftsstatuten: Rechtsstand in der Schweiz und rechtsvergleichende Perspektiven

«Rechtsprechung und Rechtslehre in der Schweiz haben dem deutschen Hang zum Durchleiden theoretischer Kontroversen bisher nicht nachgegeben und lösen Probleme der Satzungsauslegung betont pragmatisch mit einer Neigung zur typologischen Grenzziehung.»

 
Sonja Pflaum

Sonja Pflaum und Wolfgang Wohlers zur Kurs- und Marktmanipulation

«Manipulationen des Börsenkurses von Effekten sind nunmehr sowohl aufsichtsrechtlich als auch strafrechtlich relevant. Sie werden von verschiedenen Behörden – der Bundesanwaltschaft einerseits und der FINMA andererseits – verfolgt und dies in getrennten Verfahren. Geht man davon aus, dass das Aufsichtsverfahren nach dem Übergang von der prudentiellen Aufsicht zur allgemeinen Marktaufsicht als Verfahren i.S. von Art. 6 EMRK einzustufen ist, könnte die zweifache (aufsichts- und kriminalstrafrechtliche) Sanktionierung ein Problem mit dem Prinzip ne bis in idem begründen.»

Wolfgang Wohlers
Christoph B. Bühler

Christoph B. Bühler übder das zwingendes Aktienrecht: Rechtfertigungsgründe und Alternativen

«Der Staat ist gefordert, die für das Gedeihen der Wirt­schaft notwendige Freiheit mit den legitimen Schut­zinteressen der Aktionäre sowie anderer Stakeholder und der Öffentlichkeit abzuwägen. Er sollte sich dabei nicht in den unternehmerischen Entscheidungsprozess einschalten, sondern nur sicherstellen, dass die «checks and balances» im Unternehmen gewährleistet sind.»

 
Stefan Knobloch

Stefan Knobloch über Joint Ventures: Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

«Es stellt sich die Frage, ob das Schweizer Aktienrecht vor allem in Bezug auf die Statuierung von Aktionärspflichten tatsächlich derart unflexibel sein muss. Abgesehen vom Argument gegen eine zusätzliche Durchbrechung der Einheit des Schweizer Aktienrechts lässt sich nämlich nicht wirklich begründen, weshalb die Aktionäre ihre schuldrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf ihre Aktionärsstellung nicht auch gesellschaftsrechtlich absichern können sollten. »