• GesKR 04/2006
  • Einzelheft «Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen»

  • Dike Verlag
  • Zürich/St. Gallen 2006
  • Seiten, broschiert
  • Publikationsart: Zeitschrift
  • Sprache: Deutsch, Französisch, Englisch
  • Verfügbarkeit:  lieferbar

Preis: CHF 98.00

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Counsel's Page
Werlen Thomas: "Hedge Fund Activism". 261 - 264

Aufsätze
Gotschev Georg G./Staub Christian: Der Ausschluss von Minderheitsaktionären nach Art. 33 Börsengesetz und durch squeeze out merger gemäss Fusionsgesetz. 265 - 285
Gerhard Frank: Private investments in public equity (PIPE) - ein Blick auf PIPE-Transaktionen in der Schweiz. 286 - 307
Hürlimann Silvan: Der Insiderstraftatbestand. Art. 161 StGB de lege lata und de lege ferenda. 308 - 318

Kurzbeiträge
Zufferey Jean-Baptiste: Les gérants de fortune indépendants: réglementés et surveillés, ou no?. 319 - 324
Friz Enrico: Darlehen an Konzerngesellschaften. 325 - 330
Schiwow Emanuel/Xu Tian: Foreign investment vehicles in China - overview of the legal framework. 331 - 335
Schmidt Claude/Blattmann Micha/Rey Martin: Derivatgeschäfte im Zusammenhang mit Lock-Up-Verpflichtungen bei M&A-Transaktionen - Hinweise zu Problemen in der Praxis. 336 - 344
Wehrli Ulrich/Walter Jürg: Die Vorsorgeeinrichtung als Stolperstein im Transaktionsgeschäft. 345 - 348

Neues Recht
Maizar Karim/Watter Rolf: Transparenz der Vergütungen und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Art. 663bbis und 663c Abs. 3 OR) - Entstehungsgeschichte, Normzweck sowie erste praktische Anwendungsfragen. 349 - 359

Entscheidübersicht

Rechtsetzungs- und Regulierungsvorhaben

Literaturübersicht




Counsel's Page

Dr. Thomas Werlen

Thomas Werlen (Novartis)

Derzeit verwalten weltweit etwa 8000 Hedge Funds über eine Billion US Dollars an Anlagegeldern. Angesichts der Grösse einiger Hedge Funds erstaunt es nicht, dass diese vor Angriffen auf grosse Publikumsgesellschaften nicht mehr zurückschrecken. Der vorliegende Artikel soll für die Problematik des "Hedge Fund Activism" sensibilisieren und mögliche Schutzmassnahmen gegen einen Angriff aufzeigen.

 

Aufsätze

Dr. Georg Gotschev

Georg G. Gotschev & Christian Staub

Die 98%-Schwelle von Art. 33 BEHG erscheint verglichen mit den in Deutschland und Grossbritannien bestehenden Schwellen von 95% bzw. 90% als überhöht. - Unseres Erachtens und entgegen der wohl herrschenden Lehre kann es nicht rechtsmissbräuchlich sein, eine Fusion nur durchzuführen, um Minderheitsaktionäre auszuschliessen.

Christian Staub
Dr. Frank Gerhard

Frank Gerhard

Dieser Aufsatz versucht unter anderem aufzuzeigen, wie ein Bezugsrechtsausschluss im Einzelfall allenfalls möglich oder zumindest wünschenswert wäre, um damit PIPEs in der Schweiz - v.a. bei mid- und small-cap Gesellschaften - ein weites Einsatzgebiet zu eröffnen, und welche weiteren rechtlichen Konsequenzen solche PIPE-Transaktionen mit sich ziehen.

 
Dr. Silvan Hürlimann

Silvan Hürlimann

Die Streichung von Art. 161 Ziff. 3 StGB darf lediglich eine Sofortmassnahme sein, der umgehend eine weitere Bereinigung folgen muss. So ist es nach Ansicht des Verfassers z.B. zwingend erforderlich, dass der Vertraulichkeitsbegriff von Art. 161 StGB mit den Regeln der Ad-hoc Publizität vereinheitlicht wird.