GesKR 2/2013, 324: Zeitplan für die Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" auf Verordnungsstufe veröffentlicht. Gesetzesvorlage zur Revision des Aktienrechts an den Bundesrat zurückgewiesen mit Auftrag zur Überarbeitung unter Berücksichtigung der Forderungen der Volksinitative.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 2/2013
GesKR 1/2013, 154: Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" in der Volksabstimmung vom 3. März 2013.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 1/2013
GesKR 4/2012, 480: Abstimmungstermin für die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" festgelegt. Das revidierte Rechnungslegungsrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 4/2012
GesKR 3/2012, 480: Der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" wird kein direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 3/2012
GesKR 2/2012, 331: Verabschiedung sowohl des indirekten als auch des direkten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Antrag der RK-N, die sisterten Teile der Aktienrechtsrevision erst nach der Volksabstimmung über die Initiative weiter zu beraten.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 2/2012
GesKR 1/2012, 161 f.: Beschluss des NR und der RK-S betreffend den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Die RK-N schlägt einen neuen direkten Gegenvorschlag mit Bonussteuer vor. Die Revision des Rechnungslegungsrechts wird in der Schlussabstimmung verabschiedet.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 1/2012
GesKR 4/2011, 573: Beschluss des SR betreffend den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und zur Revision des Rechnungslegungsrechts in der Herbstsession.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 4/2011
GesKR 3/2011, 448 f.: Beschluss des NR betreffend den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei", deren Behandlungsfrist ein weiteres Mal verlängert wird, und zur Revision des Rechnungslegungsrechts. Die Erhöhung der Schwellenwerte für die ordentliche Revisionspflicht wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 3/2011
GesKR 2/2011, 292 f.: Eintreten des NR auf die Vorlage 1 des indirekten Gegenvorschlags (ohne steuerliche Regelungen für sehr hohe Vergütungen), Beratung in der RK-N. Die Revision des Rechnungslegungsrechts wird vom SR beraten, dieser stimmt auch einer Erhöhung der Schwellenwerte betreffend die ordentliche Revisionspflicht zu.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 2/2011
GesKR 1/2011, 107 ff.: Der SR verabschiedet zwei Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Die RK-N tritt nur auf die weiter gehende Variante ein. Der SR empfiehlt die Volksinitative den Stimmbürgern zur Ablehnung, die RK-N will sich dazu sowie zum direkten Gegenvorschlag noch nicht äussern. Der NR hat derweil die Detailberatung zur Revision des Rechnungslegungsrechts abgeschlossen.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 1/2011
GesKR 4/2010, 574 ff.: Die RK-S publiziert ihren Entwurf für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Für einen Beschluss über die parlamentarische Initiative der WAK-S vom 22. Juni 2010 betreffend die aktien- und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen werden zusätzliche Abklärungen vorgenommen. Die Beratung der übrigen Bestimmungen der Aktienrechtsrevision (Generalversammlung und Kapitalstrukturen) ist sistiert. Der Nationalrat hat derweil über den Entwurf zur Revision des Rechnungslegungsrechts die Detailberatung aufgenommen.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 4/2010
GesKR 3/2010, 409 f.: Berichterstattung über die parlamentarische Initiative der RK-S vom 20. Mai 2010 betreffend den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei», die parlamentarische Initiative der WAK-S vom 22. Juni 2010 betreffend die aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen sowie die Detailberatung der Aktienrechtsrevision in der RK-N.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 3/2010
GesKR 2/2010, 270 ff.: Berichterstattung über den direkten Gegenvorschlag des NR, die Beratung der Initiative "gegen die Abzockerei" und des direkten Gegenvorschlags in der RK-S wie auch über die Detailberatung der Aktienrechtsrevision in der RK-N und des Rechungslegungsrechts.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 2/2010
GesKR 1/2010, 102 f.: Der direkte Gegenvorschlag der RK-N wird in dieser Ausgabe der Initiative "gegen die Abzockerei" gegenübergestellt.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 1/2010
GesKR 4/2009, 607 f.: Nachdem der Ständerat die Aktienrechtsrevision vom 9.–11. Juni 2009 als Erstrat behandelt hat, hat die RK-N am 8. Oktober 2009 mit den Detailberatungen begonnen.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 4/2009
GesKR 3/2009, 426 ff.: Der Ständerat hat vom 9.–11. Juni 2009 als Erstrat die Aktienrechtsrevision behandelt. Die Grundlage seiner Beratung bildeten der bundesrätliche Entwurf vom 21. Dezember 2007 (BBl 2008, 1589 ff. bzw. 1751 ff.) sowie der Zusatzentwurf vom 5. Dezember 2008 (BBl 2009, 299 ff. bzw. 343 ff.). In einigen Punkten ist der Ständerat den Anträgen der RK-S gefolgt (vgl. die untenstehende Übersicht über ihre Beschlüsse in der GesKR 2/2009, 267 ff.). An vielen Stellen hat er ihren Vorschlägen, aber auch den Vorschlägen des Bundesrates nicht zugestimmt.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 3/2009
GesKR 2/2009, 267 ff.: Die RK-S hat am 12. Mai 2009 ihre Beratung der Aktienrechtsrevision abgeschlossen. Dabei ist sie in wesentlichen Punkten vom bundesrätlichen Entwurf vom 21. Dezember 2007 (BBl 2008, 1589 ff. bzw. 1751 ff.) und vom Entwurf vom 5. Dezember 2008 (BBl 2009, 299 ff. bzw. 343 ff.) abgewichen.
Berichterstattung zur Aktienrechtsrevision GesKR 2/2009
|