• GesKR 04/2014
  • Einzelheft «Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen»

  • Dike Verlag
  • Zürich/St. Gallen 2014
  • 144 Seiten, broschiert
  • Publikationsart: Zeitschrift
  • Sprache: Deutsch, Französisch, Englisch
  • Verfügbarkeit:  lieferbar

Preis: CHF 98.00

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REGULATOR'S PAGE
David Frick, Der neue Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2014

AUFSÄTZE
Hans Kuhn, Der gesetzliche Bail-in als Instrument zur Abwicklung von Banken nach schweizerischem Recht
Oliver Blum, Die Wirkung von Konzerndarlehen auf die Ausschüttungsfähigkeit
Claude Lambert, Arbeitsverträge mit der Geschäftsleitung unter der VegüV
Daniel Hunkeler / Georg J. Wohl, E-FIDLEG – höhere Hürden für KMU bei der öffentlichen Kapitalaufnahme?
Thomas Jutzi, Vergleiche über GmbH- und aktienrechtliche Ansprüche

KURZBEITRÄGE
Damian K. Graf, Insiderhandel und ad hoc-Publizität aus der Optik des Betrugstatbestands

DEAL WATCH
Urs Schenker, Too complex to work? – Die abgebrochene Fusion von Omnicom und Publicis

ENTSCHEIDBESPRECHUNGEN
Olivier Hari, Transformation d’une SICAF en SICAV et numerus clausus de la loi sur la fusion: lacune ou silence qualifié?
Andrew M. Garbarski, Qualité de partie plaignante du créancier cessionnaire des droits de la masse (art. 260 LP)
Andreas Hinsen, Die zeitliche und sachliche Wirkung des Déchargebeschlusses




Regulator’s Page

David Frick

David Frick zum neuen Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance 2014

«Die theoretisch grösste Änderung ist die Abkehr von einem ausdrücklich ausschliesslich auf das Aktionärsinteresse ausgerichteten Regelwerk. Neu soll sich der Verwaltungsrat vom Ziel der nachhaltigen Unternehmensentwicklung leiten lassen. Damit vollzieht der Swiss Code eine Entwicklung nach, welche sich in Literatur, Rechtsprechung und Unternehmenspraxis in den letzten Jahren bereits abgezeichnet, aber in der Aufarbeitung der Lehren aus der Finanzkrise noch einmal akzentuiert hatte.»

   

Aufsätze

Hans Kuhn

Hans Kuhn über den gesetzlichen Bail-in als Instrument zur Abwicklung von Banken nach schweizerischem Recht

«Der gesetzliche Bail-in ist ein potentiell sehr mächtiges Instrument, um eine insolvente Bank innert nützlicher Frist unter Einbezug der Anteilseigner und der Gläubiger zu rekapitalisieren. In Verbindung mit anderen Abwicklungsmassnahmen kann ein Bail-in auch dazu beitragen, das Vertrauen von Kunden, Gegenparteien und Behörden in die Bank zu stärken und diese damit zu stabilisieren. Voraussetzung ist, dass der Bail-in glaubwürdig ist und nicht durch Gläubiger oder Anteilseigner in Frage gestellt werden kann. Diese Voraussetzung ist zurzeit für das schweizerische Recht nicht erfüllt. Die Anwendung des Bail-in wäre deshalb mit unkalkulierbaren Risiken verbunden.»

   
Oliver Blum

Oliver Blum über die Wirkung von Konzerndarlehen auf die Ausschüttungsfähigkeit

«Die Bildung einer Spezialreserve («Sperre») im Umfang des Betrages von nicht marktkonformen Konzerndarlehen, welche die Ausschüttungsfähigkeit entsprechend reduzieren würde, ist unnötig und bei richtiger buchhalterischer Betrachtung auch gar nicht möglich. Die gegenteilige Ansicht von Handelsgericht und Bundesgericht beruht auf deren Inkonsequenz bei der Umsetzung ihrer (unzutreffenden) Ansicht, jeder Mangel an Marktkonformität qualifiziere ein Konzerndarlehen als verdeckte Gewinnausschüttung.»

   
Claude Lambert

Claude Lambert zu Arbeitsverträgen mit der Geschäftsleitung unter der VegüV

«Genehmigt die Generalversammlung den beantragten Gesamtbetrag nicht, ist die erwähnte Rechtsbedingung für den Vergütungsanspruch nicht eingetreten. Dies führt aber nicht dazu, dass die Geschäftsleitungsmitglieder umsonst arbeiten müssen. Der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers stellt eine der fundamentalen Schutznormen des Arbeitsrechts dar: Niemand soll ohne eine zumindest übliche Entschädigung Arbeit leisten müssen – auch nicht das Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglied.»

   
Daniel Hunkeler

Daniel Hunkeler und Georg J. Wohl über: E-FIDLEG – höhere Hürden für KMU bei der öffentlichen Kapitalaufnahme?

«Die Emission von Anleihensobligationen ermöglicht es einem schweizerischen KMU, als Alternative zu einem Bankkredit Kapital auf dem Kapitalmarkt zu vielfach günstigeren Konditionen aufzunehmen. Eine Börsenkotierung ist dafür nicht erforderlich. Der schweizerische Gesetzgeber hat diese Finanzierungsform explizit aus dem organisierten Kapitalmarktrecht ausgeklammert, damit sich Unternehmen auch ohne langwierigen Bewilligungsprozess das notwendige Kapital rasch öffentlich beschaffen können.»

Georg J. Wohl  
Thomas Jutzi

Thomas Jutzi über Vergleiche über GmbH- und aktienrechtliche Ansprüche

«M.E. wäre eine zurückhaltende, aber klare Regelung des Gesetzgebers, die einen dynamischen und flexiblen Rahmen gewährleistet, angebracht. Dadurch könnten beispielsweise bei der Verantwortlichkeitsklage zufällige Ergebnisse des Umfangs der Bindungswirkung verhindert werden. Diese Regelung könnte gleichsam als Klammer vor das Recht der AG und GmbH gezogen werden und damit für beide Gesellschaften gleichermassen gelten, da die Gegenüberstellung des Vergleiches bei der GmbH und der AG aufzeigt, dass aufgrund der ähnlichen Organisationsstruktur der beiden Gesellschaftsformen parallele Fragestellungen bestehen.»