• GesKR 02/2015
  • Einzelheft «Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen»

  • Dike Verlag
  • Zürich/St. Gallen 2015
  • 156 Seiten, broschiert
  • Publikationsart: Zeitschrift
  • Sprache: Deutsch, Französisch, Englisch
  • Verfügbarkeit:  lieferbar

Preis: CHF 98.00

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REGULATOR'S PAGE
Nina Arquint / Silvia Kiss, Die Unabhängigkeit der FINMA mit Blick auf die parlamentarische Oberaufsicht

AUFSÄTZE
Klaus Lackhoff / Seraina Grünewald, Die Bankenunion und ihre Auswirkungen auf den Drittstaat Schweiz
Andreas Müller, VegüV – Business as Usual?
Benjamin Leisinger / Lee Saladino, TLAC and Bail-in
Conradin Cramer, Zweigniederlassungen in der Schweiz
Markus Vischer, Untergang der AG: Konstitutive oder deklaratorische Wirkung der Löschung im Handelsregister?

DEAL WATCH
Rolf Watter, Ancestry Inc.: weitere Lehren für Art. 105 FusG?

ENTSCHEIDBESPRECHUNGEN
Olivier Hari, Carences dans l’organisation d’une société (art. 731b CO) et liquidation forcée en application des règles du droit de la faillite
Severin Roelli, Ausweitung des Übernahmerechts auf Tochtergesellschaften kotierter Unternehmen?
Corrado Rampini, Die Bewilligungspflicht nach bäuerlichem Bodenrecht bei Unternehmenskäufen
Mirco Ceregato / Adrian Bieri, Aktivlegitimation des Gesellschaftsgläubigers zu Klagen gegen Gesellschaftsorgane im Konkurs der Gesellschaft




Regulator’s Page

Nina Arquint

Nina Arquint/ Silvia Kiss, Die Unabhängigkeit der FINMA mit Blick auf die parlamentarische Oberaufsicht

«Sinn und Zweck der Unabhängigkeit der FINMA ist das öffentliche Interesse an einer rechtsgleichen und sachlich richtigen Behandlung des Einzelfalles. Diese Unabhängigkeit entspricht internationaler Best Practice für Aufsichtsbehörden und ermöglicht es der FINMA, das Mandat der Finanzmarktaufsicht nach Art. 5 FINMAG ohne sachfremde Einflüsse wahrzunehmen. Doch wer kontrolliert die Kontrolleure?»

Silvia Kiss  

Aufsätze

Klaus Lackhoff

Klaus Lackhoff/ Seraina Grünewald, Die Bankenunion und ihre Auswirkungen auf den Drittstaat Schweiz

«Für die Zukunft wird man erwarten dürfen, dass es zu einer Konsolidierung der aufsichtsrechtlichen Rechtsquellen durch eine vermehrte Regelung prudentieller Vorgaben in Verordnungen der EU kommen wird. Auf längere Sicht wird sich ferner die Frage nach der Übertragung der Aufgaben und Befugnisse der Bankenaufsicht auf eine – durch eine Vertragsänderung zu schaffende – eigenständige Aufsichtsagentur stellen.»

Seraina Grünewald  
Andreas Müller

Andreas Müller, VegüV Saision 2015

«Wie fast jede Regulierung ist auch die VegüV mit hohen – wiederkehrenden – Kosten verbunden. Die internen und externen Rechtsberatungskosten sowie der Aufwand der Personal- und/oder Compensation & Benefits-Abteilun¬gen ist nicht nur im Vorfeld der Generalversammlungen erheblich angestiegen – bei unklarem direktem Nutzen. Um diese Kosten nicht noch weiter zu erhöhen und er¬neut Rechtsunsicherheit zu schaffen, ist es wichtig, bei der Umsetzung auf Gesetzesstufe im Rahmen der Akti¬enrechtsrevision das Rad nicht nochmals neu erfinden zu wollen und weitere Regulierungen mit unklarem Nutzen vorzusehen.»

   
Benjamin Leisinger

Benjamin Leisinger / Lee Saladino, TLAC - extending the capital market alphabet and legal thoughts on an implementation by Swiss issuers

«It is clear that Credit Suisse and UBS and, potentially, any other Systemically Important Financial Institution (SIFI) in Switzerland will eventually need to comply with a total loss-absorbing capacity (TLAC) requirement in whatever form it is implemented in Switzerland. Although Swiss banks have already developed structures for, and have issued, debt instruments that qualify as ad¬ditional tier 1 or tier 2 capital under Basel III, which we expect they will be able to use to satisfy any applicable TLAC requirement, it appears highly likely that they will also need to develop and issue a new class of capi¬tal market debt instruments to fully comply with their external TLAC requirements and to safeguard recapitalization exclusively in a gone concern.»

Lee Saladino  
Conradin Cramer

Conradin Cramer, Zweigniederlassungen in der Schweiz, Zu Rechtswirkungen und fraglicher Notwendigkeit der Eintragung von Zweigniederlassungen im Handelsregister

«Als Rechtstatsache ist die eingetragene Zweigniederlassung also kein Auslauf¬modell. Immerhin lässt aufhorchen, dass nur ein Viertel der SMI-Unternehmen für sich und ihre schweizerischen Konzerngesellschaften überhaupt Zweigniederlassun¬gen in der Schweiz eingetragen haben. Einige grosse Unternehmen liessen – unabhängig von möglichen ge-setzlichen Pflichten – ihre Zweigniederlassungen in den letzten Jahren allesamt im Handelsregister löschen. Sie sind offensichtlich zum Schluss gekommen, dass es we¬der rechtlich nötig noch sinnvoll ist, ihre Zweigbetriebe als Zweigniederlassungen zu registrieren.»

   
Markus Vischer

Markus Vischer, Ende der AG

«Die deklaratorische und konstitutive Wirkung unterscheiden sich v.a. in der Bedeutung der ausserregisterrechtlichen Kenntnis. Bei der konstitutiven Wirkung und umso mehr bei der absolut konstitutiven Wirkung ist die ausserregisterrechtliche Kenntnis irrelevant.»