• GesKR 02/2013
  • Einzelheft «Schweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Umstrukturierungen»

  • Dike Verlag
  • Zürich/St. Gallen 2013
  • 166 Seiten, broschiert
  • Publikationsart: Zeitschrift
  • Sprache: Deutsch, Französisch, Englisch
  • Verfügbarkeit:  lieferbar

Preis: CHF 98.00

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CARTE BLANCHE
Leo Staub, An American View on Developments in the Law Firm Business

AUFSÄTZE
Peter Böckli, «Aktionärsdemokratie»: ein Schlagwort mit Schlagseite
Matthias Wolf / Tino Gaberthüel, Käuferaktien als Zahlungsmittel bei M&A-Transaktionen
Isaia D’Amelio, Der angepasste Geltungsbereich gemäss revidiertem Kollektivanlagengesetz
Yannick Hausmann / Elisabeth Bechtold-Orth, Corporate Governance: Überholt die Schweiz Europa?

KURZBEITRÄGE
Dieter Gericke, Von Marktrecht zu Marktsteuerung im Offenlegungs- und Übernahmerecht?
Denis Piotet, Légalisation et signature électronique: la dernière teneur de l’Ordonnance sur le registre du commerce (ORC) continue à violer la loi
Vaïk Müller, Qualification juridique du contrat de prime brokerage en droit suisse

DEAL WATCH
Rolf Watter, Vertragliches Verbot von Angeboten oder einer Angebotserhöhung («Standstills»)

ENTSCHEIDBESPRECHUNGEN
Lino Hänni, Dommage indirect et intérêt social
Damian Fischer, Gültigkeit von Verträgen bei organschaftlicher Doppelvertretung
Matthias Maurer / Marco Handle, Pflichten und Verantwortlichkeit der Revisionsstelle im Zusammenhang mit konzerninternen Darlehen
Matthias Wolf / Simone Ehrsam, Sachgewährleistung beim Unternehmenskauf: Entdeckung des Mangels




Counsel's Page

Leo Staub

Leo Staub on An American View on Developments in the Law Firm Business

«If and when the market shifts described in this article occur, today’s legal education does not offer adequate training for the future markets lawyers will work in. Therefore, as markets develop the way they might, we have to be prepared for thorough analysis and a timely alignment of our legal education. These necessary changes will not only affect universities and law schools. Law firms might have to think things over too.»

 

Aufsätze

Peter Böckli

Peter Böckli über «Aktionärsdemokratie»: ein Schlagwort mit Schlagseite

«Den Juristen wirft man routinemässig vor, sie definierten allzu scharfe Begriffe, das Haarspalten sei ihr Hobby und die Apothekerwaage ihr Instrument. Sucht man jedoch gerade umgekehrt einen widersprüchlichen und verschwommenen Ausdruck, dann ist es die «Aktionärsdemokratie». Dies ist in der Tat ein Unwort – freilich nicht auch ein Unding. Denn das hinter dem Schlagwort stehende rechtspolitische Anliegen ist bedeutungsvoll und verdient – mit der nötigen Klarheit ausgedrückt – volle Aufmerksamkeit: die bessere Aktionärsmitwirkung, verwirklicht in einer effizienten und unverfälschten Willensbildung.»

 
Matthias Wolf

Matthias Wolf und Tino Gaberthüel über Käuferaktien als Zahlungsmittel bei M&A-Transaktionen

«Der typische Fall einer Transaktion, wie sie als Ausgangspunkt unserer Ausführungen dient, ist der Erwerb eines privat gehaltenen oder zu einem Konzern gehörenden Unternehmens oder Geschäftsbereichs durch einen börsenkotierten Käufer. Nicht Gegenstand dieses Beitrags sind dagegen Investitionstransaktionen, deren Hauptaspekt die Beschaffung von Eigenkapital und nicht der Erwerb eines Unternehmens ist. Zuweilen ist allerdings die Abgrenzung nicht scharf und ein Verkäufer, der Aktien als Zahlung annimmt, ist immer auch Investor. Im Vordergrund steht bei unseren Betrachtungen aber der Charakter als Erwerbsgeschäft, nicht als Investitionsgeschäft.»

Tino Gaberthüel
Isaia d'Amelio

Isaia D’Amelio über den angepassten Geltungsbereich gemäss revidiertem Kollektivanlagengesetz

«Das revidierte Gesetz unterscheidet nach wie vor zwischen kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger und solchen für nicht qualifizierte Anleger. Diese Unterscheidung rechtfertigt sich aus Anlegerschutzperspektive insbesondere dadurch, dass die Anlageentscheide bei kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger auch an nicht dem KAG unterstellte Vermögensverwalter delegiert werden können. Mit der Revision des KAG wird die Unterscheidung zwischen kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger und kollektiven Kapitalanlagen für nicht qualifizierte Anleger aber im Interesse eines differenzierteren Anlegerschutzes ausgebaut. Entsprechend wird das in Art. 10 Abs. 2 KAG verankerte Prinzip, wonach kollektive Kapitalanlagen sämtlichen Anlegern offen stehen, weiter eingeschränkt.»

 
Yannick Hausmann

Yannick Hausmann und Elisabeth Bechtold-Orth zu Corporate Governance: Überholt die Schweiz Europa?

«Infolge aufsehenerregender politischer Entscheidungen zu Themen wie «say on pay» und der Höhe von Managervergütungen in den vergangenen Monaten zeichnen sich im Bereich der Corporate Governance sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz wegweisende Entwicklungen ab, die in der medialen Öffentlichkeit wie auch in Praxis und Wissenschaft kontrovers diskutiert werden. Dieser Beitrag untersucht die aktuellen Reformbestrebungen der Europäischen Union und der Schweiz hinsichtlich der Rolle der Aktionäre und der Verbesserung der Transparenz im Bereich der Corporate Governance.»

Elisabeth Bechtold-Orth